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Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt Mitglied
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person, Körperschaft, Gesellschaft oder Firma werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Mitgliedschaft in der UGO
Sechs Gründe für Ihre Mitgliedschaft
Unsere Leistungen
Mitgliedern und Interessenten steht ein Serviceangebot zur Verfügung, das die Universitätsgesellschaft Oldenburg e. V. außer ihren Fördermaßnahmen zur Verfügung stellt.
Immer informiert
Die Mitglieder erhalten regelmäßig kostenlos die mehrmals im Jahr erscheinende Zeitung uni-info. Alle Mitglieder erhalten zusätzlich das zweimal im Jahr erscheinende Forschungsmagazin Einblicke, das über spezielle an der Universität Oldenburg erarbeitete Forschungsergebnisse berichtet.
Jahreshauptversammlung
Einmal im Jahr (i.d.R. im November) treffen sich die Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung der Universitätsgesellschaft Oldenburg e. V. Im Anschluss an den Rechenschaftsbericht des Vorstandes haben die Mitglieder die Möglichkeit, an der jährlichen Vergabe des Wissenschaftspreises der UGO mit anschließendem Empfang teilzunehmen.
Veranstaltungen
Während des Jahres haben die Mitglieder die Möglichkeit, an Veranstaltungen der Universitätsgesellschaft Oldenburg e.V. teilzunehmen:
– Neujahrsempfang der Universität und der Universitätsgesellschaft im Staatstheater
– Betriebs- und Institutsbesichtigungen
– Wissenschaftssoiree
Jahresbericht
Die Mitglieder erhalten einmal jährlich den ausführlichen Jahresbericht, der sie über alle wesentlichen Ereignisse, die Leistungen und die wirtschaftliche Situation der Universitätsgesellschaft informiert.
Mitgliedschaft in der UGO
Beiträge
– 15 € für eingeschriebene Studierende
– 40 € pro Jahr für Einzelpersonen
– 50 € für Personenvereinigungen, Körperschaften, Gesellschaften
– 20 € für Unternehmen.
Die Universitätsgesellschaft Oldenburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen.Für Beiträge und Spenden können zur Vorlage beim Finanzamt Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Bis 200 Euro gilt der Überweisungsträger als steuerwirksame Spendenbescheinigung. Spendenbeträge, die darüber hinausgehen, bestätigen wir mit einer gesonderten Zuwendungsbestätigung.
Sollten Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, dann schicken Sie eine E-Mail an Frau Claudia Winkler.